Ab 1. Januar 2018 Rauchmelderpflicht in Bayern:
Das müssen Sie wissen:
Ab dem ersten Januar 2018 gilt in Bayern eine Rauchmelderpflicht bzw. Brandmelder Pflicht. Mieter und Eigentümer müssen mit der Neuregelung zum Jahreswechsel einiges beachten.
Rauchmelder retten Leben, deswegen werden sie in immer mehr Ländern zur Pflicht. Ab dem ersten Januar 2018 müssen sie auch in Bayern überall eingebaut werden.
Die Rauchmelder pflicht in Bayern wurde mit Jahresbeginn 2013 also ab dem 1. Januar 2013 eingeführt, wobei die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern ab diesem Zeitpunkt zunächst ausschließlich Neubauten und Umbauten betraf, während für Bestandsbauten, wie auch in anderen Bundesländern üblich, eine Übergangsfrist eingeräumt wurde.