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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, der
Firma Elektrotechnik Thomamüller, Inhaber Ralf Thomamüller,
Am Markholz 4, 83059 Kolbermoor
und
Ihnen als unsere Kunden, Auftraggeber und Lieferanten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
Abweichende Bedingungen von Vertragspartnern akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
Gegenbestätigungen eines Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Thomamüller schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Einkauf-AGB:
Freistellung von Werbeaussagen – Haftung:
Unsere Vertragspartner und Lieferanten stellen die Firma Elektrotechnik Thomamüller von allen Ansprüchen frei, die unsere Kunden und Auftraggeber aufgrund von Werbeaussagen des Lieferanten oder des Herstellers von gelieferten Produkten und Waren im Sinne des § 4 Abs. 1 oder 2 Produkthaftungsgesetz oder eines Gehilfen eines dieser Genannten geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Höhe bestehen würden.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgte.
Kein Selbstbelieferungsvorbehalt:
Der Vertragspartner und Lieferant der Firma Elektrotechnik Thomamüller haftet für die richtige und rechtzeitige Lieferung selbst in vollem Umfange. Er kann nicht richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit des vertraglich vereinbarten Liefergegenstandes oder einer nicht rechtzeitigen Lieferung informiert der Lieferant die Firma Elektrotechnik Thomamüller unverzüglich.
Diese ist bei nicht eingehaltenen Lieferterminen sofort und ohne weitere Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
Der Vertragspartner und Lieferant stehen für die Beschaffung der vereinbarten Lieferunger und Leistungen und der dafür erforderlichen Zulieferungen und Leistungen –auch ohne Verschulden- uneingeschränkt ein und übernimmt das volle Beschaffungsrisiko.
Die Firma Elektrotechnik Thomamüller prüft innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang von Produkten und Warenlieferungen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen der Firma Elektrotechnik Thomamüller nicht.
Gefahrenübergang:
Die Gefahr einer Warenlieferung geht auf die Firma Thomamüller über, sobald sie die Sendung an Ihrem Firmensitz oder am vertraglich vereinbarten Übergabeort erhalten hat.

§ 3 AGB für Bau- und Werkverträge:
Gegenüber Vertragspartnern und Auftraggebern der Firma Elektrotechnik Thomamüller gelten für Bau- und Werkleistungen die Folgenden Allgemeinen Vertragbedingungen:
Vertragsinhalt:
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Bei Widersprüchen zwischen einem Leistungsverzeichnis und einem Angebot gilt vorrangig das Angebot der Firma Elektrotechnik Thomamüller.
Vergütung:
Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn nicht ausdrücklich eine andere Berechnungsart (z. B. ein ausdrücklich so bezeichneter Pauschalpreis) vereinbart ist.
Arbeiten, die nicht durch Einheitspreise erfasst sind, werden nach Stundenlohn und Aufwand abgerechnet.
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat die Firma Elektrotechnik Thomamüller Anspruch auf besondere Vergütung.
Sie wird diesen Anspruch dem Auftraggeber angekündigt, bevor mit der Ausführung der Leistung begonnen wird.
Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist, so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren.
Sind Stundenlohnarbeiten vereinbart oder fallen für im Auftrag gegebene Neben- und Hilfsarbeiten, deren Notwendigkeit sich nachträglich ergibt, Stundenlohnarbeiten an, so werden hierüber von der Firma Elektrotechnik Thomamüller Regieberichte erstellt. Diese Regieberichte werden dem Auftraggeber von der Firma Elektrotechnik Thomamüller werktäglich oder wöchentlich in zusammengefassten Listen vorgelegt, bzw. zugeleitet. Der Auftraggeber hat die von ihm unterzeichnenden Stundenlohnzettel (Regieberichte) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben. Dabei kann er Einwendungen auf den Stundenlohnzetteln (Regieberichte), oder gesondert schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel (Regieberichte) gelten als anerkannt.
Ausführungsfristen:
Die Ausführung ist nach den verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) abzuwickeln, angemessen zu fördern und zu vollenden. In einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
Ergibt sich eine Verzögerung bei Beginn der Ausführung aufgrund nicht rechtzeitig erstellter Vorleistungen oder sonstiger im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegender Umstände, verschiebt sich die vorgesehene Frist zur Fertigstellung des Gewerks der Firma Elektrotechnik Thomamüller um den entsprechenden Zeitraum.
Im Falle einer Verzögerung des Beginns der Ausführung, die die Firma Elektrotechnik Thomamüller nicht zu vertreten hat und die ihr nicht rechtzeitig, mindestens 3 Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Ausführung, mitgeteilt wird, kann von Seiten der Firma Elektrotechnik Thomamüller Schadenersatz für aufgewendete Wartezeiten oder vergebliche Anreise zur Baustelle verlangt werden.
Bei Verzögerung des Beginns der Ausführung, im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, auf unbestimmte Zeit, kann die Firma Elektrotechnik Thomamüller dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist der Auftrag gekündigt und ein aus dem entfallenden Auftrag entstehender Schaden geltend gemacht wird.
Wird die Firma Elektrotechnik Thomamüller in der ordnungsgemäßen Ausführung ihrer Leistung durch Dritte oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers behindert, so wird sie dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Soweit der Auftraggeber die Behinderung nicht unverzüglich beseitigt, hat die Firma Elektrotechnik Thomamüller Anspruch auf Ersatz des entstehenden Schadens, insbesondere des durch Zeitverlust entstehenden Schadens.
Kündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses:
Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Falle steht der Firma Elektrotechnik Thomamüller die vereinbarte Vergütung zu. Sie muss sich jedoch anrechnen lassen, was ihr infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder was sie durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft und des Betriebes erwirbt oder erwerben böswillig unterlässt.
Die Firma Elektrotechnik Thomamüller ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber aus einem anderen Vertragsverhältnis mit der Firma Thomamüller fällige Zahlung nicht leistet oder in Schuldnerverzug geraten ist.
Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn die Firma Elektrotechnik Thomamüller dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt hat, dass sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde. Dies gilt entsprechend bei Zahlungsverzug des Auftraggebers aus einem anderen Vertragsverhältnis.
Die Firma Elektrotechnik Thomamüller ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht erforderlichen Liefergegenstand nicht oder nicht rechtzeitig erhält. Die Firma Elektrotechnik Thomamüller wird ihren Vertragspartner unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Werktagen ausüben.
Die Firma Elektrotechnik Thomamüller wird ihrem Vertragspartner im Falle des Rücktritts eine eventuell bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich erstatten.
Mängel:
Nach Erbringung der Leistung prüft der Vertragspartner der Firma Elektrotechnik Thomamüller unverzüglich das Gewerk auf eventuell vorhandene Mängel. Sollten Mängel festgestellt werden, ist die Firma Elektrotechnik Thomamüller im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung, bzw. Neuherstellung der Leistung verpflichtet. Das Verlangen des Vertragspartners auf Nacherfüllung, bzw. Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. Der Firma Elektrotechnik Thomamüller ist für die Nacherfüllung (Nachbesserung) eine Frist von mindestens 2 Wochen einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung) fehl, so steht dem Vertragspartner das Recht zu, zu mindern.
Unbeschadet weitergehender Ansprüche der Firma Elektrotechnik Thomamüller, hat der Vertragspartner im Falle einer unberechtigten Mängelrüge der Firma Elektrotechnik Thomamüller, die Aufwendungen zur Prüfung und -soweit verlangt- zur Ausführung von Leistungen zur Beseitigung des angeblichen Mangels zu ersetzen.
Abnahme:
Beide Vertragspartner können eine förmliche Abnahme verlangen. Dies gilt sowohl nach Fertigstellung der Leistung, als auch nach Fertigstellung in sich abgeschlossener Teile der Leistung, ggf. auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist.
Beide Vertragspartner haben das Recht, zur Abnahme mit einer Frist von 7 Arbeitstagen einzuladen. § 641 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Zur Abnahme kann jeder Vertragspartner auf eigene Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Das Ergebnis der Abnahme ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In der Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen Mängel aufzunehmen.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.
Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Vor Gefahrenübergang ist der Auftraggeber verpflichtet, die Baustelle gegen unbefugten Zugriff Dritter auf das Gewerk oder Eigentum der Firma Elektrotechnik Thomamüller zu sichern.
Bei unbefugtem Zugriff Dritter auf das Gewerk oder das Eigentum der Firma Elektrotechnik Thomamüller aufgrund fehlender oder ungenügender Absicherung der Baustelle oder in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers, sind hierdurch verursachte Mängel von der Firma Elektrotechnik Thomamüller nicht zu vertreten und können einer Abnahme nicht entgegengehalten werden. Gegebenenfalls ist hieraus entstandener Schaden der Firma Elektrotechnik Thomamüller vom Auftraggeber zu Ersetzen.
Abschlagszahlung:
Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung, einschließlich des ausgewiesenen, darauf anfallenden Umsatzsteuerbetrages.
Sofern im Vertrag kein bestimmter Zahlungsplan vereinbart wird, kann seitens der Firma Elektrotechnik Thomamüller in angemessenem Abstand nach Leistungsfortschritt eine Abschlagszahlung auf der Grundlage entsprechender Abschlagsrechnung gefordert und fällig gestellt werden. Nach Leistungsfortschritt hat die Firma Elektrotechnik Thomamüller Anspruch auf Abschlagszahlung in Höhe von 90 % der erbrachten Leistung. Abschlagszahlungen sind 10 Arbeitstage nach Eingang der Abschlagsrechnung fällig. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Abnahme fällig. Der Vertragspartner der Firma Elektrotechnik Thomamüller kommt ohne weitere Erklärung 10 Tage nach der Abnahme in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeit geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen (auch Abschlagszahlungen) nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der –mit Mängeln behafteten- Leistung steht.

§ 4 Verjährungsfristen:
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln von Lieferanten und Leistungen –gleich aus welchem Rechtsgrund- beträgt 1 Jahr.
Dies gilt jedoch nicht in Fällen des § 438 Abs. 1, Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1, Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 476 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634a, Abs. 1, Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht).
Die im vorstehenden Satz 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 4 Jahren.
Die Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, oder soweit die Firma Elektrotechnik Thomamüller eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Firma Elektrotechnik Thomamüller ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 5 Allgemeine Klauseln – unabhängig vom Vertragsgegenstand:
Diese AGB geltend auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Gegen die Vergütungsansprüche der Firma Elektrotechnik Thomamüller kann der Vertragspartner nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
Gerichtstand:
Der Gerichtstand sowie der Erfüllungsort richten sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und der Bürgerlichen Gesetzbuches.
Hat de Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz der Firma Elektrotechnik Thomamüller.